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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12   

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LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12 (https://dejure.org/2012,8575)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2012 - 6 Ta 402/12 (https://dejure.org/2012,8575)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2012 - 6 Ta 402/12 (https://dejure.org/2012,8575)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 148 ZPO
    § 148

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aussetzung eines Verfahrens über die Entfernung von Abmahnungen mit Rücksicht auf einen inzwischen anhängigen Kündigungsschutzprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Rechtswidrige Aussetzung eines Verfahrens um Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte bei fehlender Vorgreiflichkeit des Kündigungsschutzprozesses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Verhandlung wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 1576
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Diese Möglichkeit erscheint deshalb als nicht ganz fernliegend, weil der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte im Rahmen der Interessenabwägung für die Frage, ob das Arbeitsverhältnis bislang beanstandungsfrei durchgeführt worden ist, Bedeutung beigemessen wird (dazu BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 = AP BGB § 626 Nr. 229 R 49).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Für eine Kostenentscheidung war kein Raum, weil das Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens darstellt und demzufolge die Kosten einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die in der Sache unterliegende Partei zu tragen haben wird (BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II ZB 30/04 - NJW-RR 2006, 1289 zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist (so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe), genügt dagegen nicht.
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Soweit das Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85 - BAGE 50, 319 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 17 zu B II 2 d der Gründe) davon für den Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung nach Erlass eines obsiegenden Urteils in einem Kündigungsschutzprozess bei Ausspruch einer weiteren Kündigung eine Ausnahme gemacht hat, beruht dies allein auf der Vorläufigkeit dieses Anspruchs.
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Diese Beschränkung entfällt indessen, wenn sich diese Auffassung als offensichtlich falsch erweist und deshalb der Mangel der Entscheidungserheblichkeit offensichtlich ist (BAG, Beschluss vom 26.10.2009 - 3 AZB 24/09 - AP ZPO § 148 Nr. 9 R 9).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2009 - 5 Ta 91/09

    Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Kündigungsschutzverfahren,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Vielmehr muss für Vorgreiflichkeit der Bestand des streitigen Anspruchs im Übrigen feststehen, was sogar die Durchführung einer Beweisaufnahme erforderlich machen kann (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2009 - 5 Ta 91/09 - juris zu II der Gründe; zust. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09 - zu II 1 der Gründe; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2011 - 3 Sa 209/11 - juris zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93

    Anspruch auf Einsicht in die Personalakten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist (so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe), genügt dagegen nicht.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09

    Aussetzung eines Annahmeverzugsprozesses wegen Vorgreiflichkeit des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Vielmehr muss für Vorgreiflichkeit der Bestand des streitigen Anspruchs im Übrigen feststehen, was sogar die Durchführung einer Beweisaufnahme erforderlich machen kann (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2009 - 5 Ta 91/09 - juris zu II der Gründe; zust. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09 - zu II 1 der Gründe; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2011 - 3 Sa 209/11 - juris zu II 2 der Gründe).
  • LAG Berlin, 01.03.2006 - 6 Ta 204/06

    Ermessensentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Es hat jedoch versäumt, eine zur Abwägung gehörende kursorische Prüfung der Erfolgsaussichten im seiner Ansicht nach vorgreiflichen Verfahren vorzunehmen (dazu LAG Berlin, Beschluss vom 01.03.2006 - 6 Ta 204/06 - zu 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11

    Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist (so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe), genügt dagegen nicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - 3 Sa 209/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Beweiswürdigung

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 4 Ta 401/20

    Aussetzung; Vorgreiflichkeit; Streitgegenstand Kündigungsschutzantrag;

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit wird aus diesem Grund mit Blick auf den allgemeinen arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 5 ArbGG vor der Aussetzung eines Verfahrens idR die positive Feststellung der Vorgreiflichkeit verlangt (so etwa LAG Schleswig-Holstein 06.05.2009 - 5 Ta 91/09; LAG C.-Brandenburg 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09; uU auch die Durchführung einer Beweisaufnahme für erforderlich haltend LAG C.-Brandenburg 26.03.2012 - 6 Ta 402/12, alle juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15

    Zweck der Aussetzung - Beschränkung des Streitgegenstandes bei

    Davon wäre nur auszugehen, wenn der Kläger im Falle des Fortbestehens seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Entfernung der streitigen Abmahnungen hätte (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg 26. März 2012 - 6 Ta 402/12, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12   

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https://dejure.org/2012,52882
LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12 (https://dejure.org/2012,52882)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2012 - 6 Ta 402/12 (https://dejure.org/2012,52882)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2012 - 6 Ta 402/12 (https://dejure.org/2012,52882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    ZPO § 148

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 148
    Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit - Für Vorgreiflichkeit , muss Bestand des Arbeitsverhältnisses im Übrigen feststehen - nicht ausreichend ist die Annahme, dass ein Entfernungsanspruch bei Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Diese Möglichkeit erscheint deshalb als nicht ganz fernliegend, weil der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte im Rahmen der Interessenabwägung für die Frage, ob das Arbeitsverhältnis bislang beanstandungsfrei durchgeführt worden ist, Bedeutung beigemessen wird (dazu BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 = AP BGB § 626 Nr. 229 R 49).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Für eine Kostenentscheidung war kein Raum, weil das Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens darstellt und demzufolge die Kosten einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die in der Sache unterliegende Partei zu tragen haben wird (BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II ZB 30/04 - NJW-RR 2006, 1289 zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist (so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe), genügt dagegen nicht.
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Soweit das Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.12.1985 - 2 AZR 190/85 - BAGE 50, 319 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 17 zu B II 2 d der Gründe) davon für den Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung nach Erlass eines obsiegenden Urteils in einem Kündigungsschutzprozess bei Ausspruch einer weiteren Kündigung eine Ausnahme gemacht hat, beruht dies allein auf der Vorläufigkeit dieses Anspruchs.
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Diese Beschränkung entfällt indessen, wenn sich diese Auffassung als offensichtlich falsch erweist und deshalb der Mangel der Entscheidungserheblichkeit offensichtlich ist (BAG, Beschluss vom 26.10.2009 - 3 AZB 24/09 - AP ZPO § 148 Nr. 9 R 9).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2009 - 5 Ta 91/09

    Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Kündigungsschutzverfahren,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Vielmehr muss für Vorgreiflichkeit der Bestand des streitigen Anspruchs im Übrigen feststehen, was sogar die Durchführung einer Beweisaufnahme erforderlich machen kann (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2009 - 5 Ta 91/09 - juris zu II der Gründe; zust. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09 - zu II 1 der Gründe; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2011 - 3 Sa 209/11 - juris zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93

    Anspruch auf Einsicht in die Personalakten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist (so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe), genügt dagegen nicht.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09

    Aussetzung eines Annahmeverzugsprozesses wegen Vorgreiflichkeit des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Vielmehr muss für Vorgreiflichkeit der Bestand des streitigen Anspruchs im Übrigen feststehen, was sogar die Durchführung einer Beweisaufnahme erforderlich machen kann (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.2009 - 5 Ta 91/09 - juris zu II der Gründe; zust. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2009 - 13 Ta 1695/09 - zu II 1 der Gründe; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2011 - 3 Sa 209/11 - juris zu II 2 der Gründe).
  • LAG Berlin, 01.03.2006 - 6 Ta 204/06

    Ermessensentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Es hat jedoch versäumt, eine zur Abwägung gehörende kursorische Prüfung der Erfolgsaussichten im seiner Ansicht nach vorgreiflichen Verfahren vorzunehmen (dazu LAG Berlin, Beschluss vom 01.03.2006 - 6 Ta 204/06 - zu 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11

    Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12
    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist (so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe), genügt dagegen nicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - 3 Sa 209/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Beweiswürdigung

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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - 6 Ta 402/12   

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https://dejure.org/2012,3987
LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - 6 Ta 402/12 (https://dejure.org/2012,3987)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2012 - 6 Ta 402/12 (https://dejure.org/2012,3987)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2012 - 6 Ta 402/12 (https://dejure.org/2012,3987)
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